Hausentwurf: Architekten-Plan

Anfang Oktober trafen wir uns mit unserem Architekten zu einem Ortstermin. Nach einer kurzen Diskussion übernahmen wir unseren „Plan C“ fast komplett und der Architekt fertigte innerhalb weniger Tage die Pläne für den Bauantrag.

Da wir uns schon im Voraus sehr detallierte Gedanken über unseren Hausplan gemacht hatten, gab es mit unserem Architekten nicht mehr all zu viel zu besprechen. Lediglich einige Kleinigkeiten haben sich im Vergleich zu unserem letzten Wunschplan noch geändert:

  • Am auffälligsten ist der niedrigere Kniestock und die dafür höhere Dachneigung. Diese ist den Anforderungen des Landratsamts geschuldet, welche uns bei der Traufhöhe keinen Spielraum nach oben lässt. Interessanterweise sieht das Landratsamt aber die Dachneigung recht locker: bis 45° sei es überhaupt kein Problem, egal wie hoch der First dann wird. Nun möchten wir sicher kein Hexenhäuschen bauen, aber natürlich haben wir die Dachneigung dann entsprechend erhöht (von 30° auf 39°), um das Dachgeschoss noch vernünftig nutzen zu können. Wie gut sich das nun in die Umgebungsbebauung einfügt, sei dahingestellt. Man muss ja nicht alles verstehen…
  • Das Gästezimmer im Erdgeschoss und der Wohnbereich im Süden haben noch etwas Platz dazubekommen, indem wir die nördliche Wand ein Stückchen nach Norden verschoben haben. Das Gästebad muss darunter nicht leiden, da dessen Südwand unverändert bleibt. Im Gästezimmer verzichten wir auf das Fenster im Westen, da diese Wand wohl für Regale (und später ggf. für unseren Schlafzimmerschrank) genutzt werden soll. Die große Fenstertür im Süden lässt aber genügend Licht herein.
  • Im Obergeschoss haben wir die Positionen von Dusche und WC getauscht. Das WC liegt also nicht mehr an der Schlafzimmerwand, sondern an der Wand zum Arbeitszimmer.
  • Im Dachgeschoss gibt es ein zweites Dachfenster. Unser Architekt meinte, dies sei baurechtlich auch notwendig, da das als Wohnraum deklarierte Dachgeschoss sonst zu wenig Licht bekäme. Endlich mal eine rechtliche Vorgabe, die uns auch im wahrsten Sinne des Wortes einleuchtet, und die wir dann auch gern umsetzen.
  • Wir schütten das Geläde um das Haus herum um 45 cm auf. Die Oberkante unserer Bodenplatte liegt 60 cm über dem Grundstücksniveau. Dies sind 10 cm mehr als das bei uns kalkulierte 100-jährige Hochwasser. Zusammen mit der Tatsache, dass wir auf einen Keller verzichten und weiteren 40 cm mobilem Hochwasserschutz (also 50 cm Freibord über dem 100-jährigen Hochwasser) sollte das einem vom Gesetz geforderten hochwasserangepasstem Bauen (§ 78 Abs. 3 WHG) doch hoffentlich entsprechen.
  • Später werden wir im Osten noch eine Terrasse bauen. Die Verstärkung der Ostwand für die Befestigung ist bereits enthalten, die Fundamente, den Boden und die Träger mit Glasdach lassen wir dann machen, wenn das Haus steht.

 

Diese Ausschnitte aus dem Architektenplan gibt’s auch als PDF.

6 Gedanken zu „Hausentwurf: Architekten-Plan

  1. Sieht gut aus! Viele Gemeinsamkeiten mit unseren Grundrissen! Unsere Pläne sollen übermorgen fertig sein, so dass wir auch noch dieses Jahr einen Bauantrag einreichen können. Wann sollten die Bauarbeiten bei Euch anfangen?
    Grüße aus Kassel!

  2. Wir warten noch auf die Genehmigung vom Landratsamt… danach erst bekommen wir einen Zeitplan von Keitel-Haus. Wir hoffen, dass der Stelltermin im Juni noch zu halten ist. Viele Grüße und guten Rutsch 🙂

  3. Servus Andi,

    Sag mal wie is bis jetzt deine Erfahrung mit Keitel?

    Komm aus Schweitenkirchen und wollen evtl auch a Fertighaus bauen lassen.

  4. Hallo!
    Wir sind gerade in der Planungsphase…Uns interessiert natürlich ob ihr wieder mit Keitel bauen würdet?!? Hat alles reibungslos funktioniert bzw. konnte man sich bei Problemen einigen? 🙂 VG

    1. Natürlich gibt’s bei jedem Bauvorhaben Schwierigkeiten, aber Keitel hat sich eigentlich immer bemüht, diese schnell und unbürokratisch zu lösen. Noch sind wir ja nicht ganz fertig und die Übergabe ist noch nicht erfolgt, aber sollte ich ein zweites Haus bauen (muahahaha 😀 ), dann wieder mit Keitel!

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