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Elektroplan und LED-Spots

Bereits einige Monate vor Hausstellung mussten wir unseren Elektroplan bei Keitel-Haus einreichen. Sicherheitshalber haben wir bei den Steckdosen und Lichtschaltern nicht gegeizt, was sich am entsprechenden Aufpreis zeigt. Bei der Beleuchtung haben wir uns nach Hausstellung noch für mehr Räume mit LED-Spots entschieden.

Von Keitel-Haus hatten wir Anfang 2016 einen Plan in ca. A2-Größe bekommen, in dem wir Steckdosen, Lichtschalter, Netzwerkanschlüsse, Lichtauslässe usw. eintragen sollten. Andrea und ich haben es erst mal getrennt voneinander versucht, danach haben wir unsere Ergebnisse diskutiert und vereinheitlicht (was nicht schwer war, da wir uns in den meisten Punkten schnell einig waren). Das Ergebnis liegt uns leider nicht mehr vor, da die Pläne für uns doch ein wenig zu groß zum Einscannen waren (und es schon etwas eilig war 😉 ). Jedoch habe ich noch unsere Skizzen gefunden:

Daraus wird schon deutlich, dass durchaus ein kreativer Prozess dahintersteckt, sich zu überlegen, welche Steckdose wo hin soll 🙂 Und da wir uns oft auch noch nicht sicher waren, wo am Ende welches Möbelstück platziert wird, haben wir die Steckdosen eher großzügig verteilt. In der Summe kamen wir auf 102 Steckdosen (51 im Angebot von Keitel-Haus enthalten), 26 Decken-Lichtauslässe (17 von Keitel), 36 Lichtschalter (19 von Keitel) und einige Netzwerk-Anschlüsse (kein Homeway-System, SAT o.ä.). Das bedeutete einen Mehrpreis von guten 5000 EUR! Man sollte sich als Bauherr also auf jeden Fall darüber bewusst sein, dass die im Leistungsumfang enthaltenen Elektroleistungen kaum ausreichen und schon noch der ein oder andere Tausender nachgerüstet werden muss.

Umplanen mussten wir noch im Dachgeschoss: Ursprünglich waren zwei Mittelpfetten geplant, zwischen denen wir Seile mit Lampen spannen wollten. Nun gibt es nur eine einzige Firstpfette, an der wir die Lampen befestigen werden.

Licht-EG Licht-OG

Nach der Hausstellung, als der Elektriker für die Elektroinstallation vor Ort war, haben wir uns überlegt, doch in mehr Räumen LED-Spots einzusetzen. Wie in den oberen beiden Plänen zu sehen, möchten wir die Spots nun auch im EG- und OG-Flur sowie in der Küche einbauen (siehe grüne Markierungen in den beiden oberen Plänen).

Bei der Wahl der Spots ist man nicht ganz frei, denn die üblichen praktischen Einsätze mit z.B. GU10-Fassung sind nicht ohne weiteres einsetzbar: Man dürfte keinen Balken in der Decke treffen, und die Platzierungsmöglichkeiten sind somit deutlich eingeschränkt. Es gibt aber spezielle flache Spots, die nur so tief sind wie die Gipsplatten, mit denen unsere Decken beplankt sind, und die man mit zwei Klammern recht einfach einhängen kann. Diese lassen sich also an beliebiger Stelle verbauen. Nachteil: Der Preis ist etwas höher, und wenn mal eine defekt ist, muss man den ganzen Spot ersetzen statt einfach nur das Leuchtmittel. Ehrlich gesagt haben wir auch ein wenig Bedenken, ob die passenden Ersatzleuchten auf Dauer nachzubestellen sind. Vielleicht nehmen wir sicherheitshalber ein paar mehr… 😉

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Fröhliche Bastelstunde

Eigentlich sind wir ja Freunde der Computersimulation: Mit Sweet Home 3D zeichnen wir unser Haus, streichen die Wände und richten es mit Möbel sein (siehe die Bilder in diesem Beitrag). Aber sich wirklich vorzustellen, wie groß die Räume am Ende werden, fällt trotzdem schwer. Gerade auch die Beleuchtungssitation ist mit der Software nur sehr eingeschränkt zu simulieren.

Es muss also althergebrachte Technik her: Mit Karton, Schere und Kleber bewaffnet haben wir unseren Wohnbereich gebastelt sowie das für die Firma ausgebaute Dachgeschoss.

Beim Wohnbereich war die Hauptfrage, ob wir ein zusätzliches Fenster in der Südostwand brauchen:

Weiteres Fenster im Wohnzimmer

Mit diesem Pappmodell im Maßstab 1:25 haben wir die beiden Möglichkeiten ausprobiert. Draußen bei hellem Tageslicht und zu verschiedenen Tageszeiten haben wir den Raum mit den betreffenden „Fensterläden“ offen oder geschlossen betrachtet. Daraufhin haben wir uns dazu entschlossen, auf das Fenster zu verzichten und die Wand stattdessen als Leinwand für den Beamer zu verwenden.

Auch das Dachgeschoss kann man sich mit dem niedrigen Kniestock und der Dachneigung von 39° nur schwer auf dem Bildschirm vorstellen. Wir bastelten also ein weiteres Modell, diesmal im Maßstab 1:50. Dazu die passenden Figuren „Andrea“ und „Andi“ 😉

Während wir noch mit Karton spielen, ist die Bodenplatte bei unseren Kollegen in Markt Buchbach bereits in Beton gegossen und der Stelltermin steht an. Wir drücken die Daumen!

Hausentwurf: Architekten-Plan

Anfang Oktober trafen wir uns mit unserem Architekten zu einem Ortstermin. Nach einer kurzen Diskussion übernahmen wir unseren „Plan C“ fast komplett und der Architekt fertigte innerhalb weniger Tage die Pläne für den Bauantrag.

Da wir uns schon im Voraus sehr detallierte Gedanken über unseren Hausplan gemacht hatten, gab es mit unserem Architekten nicht mehr all zu viel zu besprechen. Lediglich einige Kleinigkeiten haben sich im Vergleich zu unserem letzten Wunschplan noch geändert:

  • Am auffälligsten ist der niedrigere Kniestock und die dafür höhere Dachneigung. Diese ist den Anforderungen des Landratsamts geschuldet, welche uns bei der Traufhöhe keinen Spielraum nach oben lässt. Interessanterweise sieht das Landratsamt aber die Dachneigung recht locker: bis 45° sei es überhaupt kein Problem, egal wie hoch der First dann wird. Nun möchten wir sicher kein Hexenhäuschen bauen, aber natürlich haben wir die Dachneigung dann entsprechend erhöht (von 30° auf 39°), um das Dachgeschoss noch vernünftig nutzen zu können. Wie gut sich das nun in die Umgebungsbebauung einfügt, sei dahingestellt. Man muss ja nicht alles verstehen…
  • Das Gästezimmer im Erdgeschoss und der Wohnbereich im Süden haben noch etwas Platz dazubekommen, indem wir die nördliche Wand ein Stückchen nach Norden verschoben haben. Das Gästebad muss darunter nicht leiden, da dessen Südwand unverändert bleibt. Im Gästezimmer verzichten wir auf das Fenster im Westen, da diese Wand wohl für Regale (und später ggf. für unseren Schlafzimmerschrank) genutzt werden soll. Die große Fenstertür im Süden lässt aber genügend Licht herein.
  • Im Obergeschoss haben wir die Positionen von Dusche und WC getauscht. Das WC liegt also nicht mehr an der Schlafzimmerwand, sondern an der Wand zum Arbeitszimmer.
  • Im Dachgeschoss gibt es ein zweites Dachfenster. Unser Architekt meinte, dies sei baurechtlich auch notwendig, da das als Wohnraum deklarierte Dachgeschoss sonst zu wenig Licht bekäme. Endlich mal eine rechtliche Vorgabe, die uns auch im wahrsten Sinne des Wortes einleuchtet, und die wir dann auch gern umsetzen.
  • Wir schütten das Geläde um das Haus herum um 45 cm auf. Die Oberkante unserer Bodenplatte liegt 60 cm über dem Grundstücksniveau. Dies sind 10 cm mehr als das bei uns kalkulierte 100-jährige Hochwasser. Zusammen mit der Tatsache, dass wir auf einen Keller verzichten und weiteren 40 cm mobilem Hochwasserschutz (also 50 cm Freibord über dem 100-jährigen Hochwasser) sollte das einem vom Gesetz geforderten hochwasserangepasstem Bauen (§ 78 Abs. 3 WHG) doch hoffentlich entsprechen.
  • Später werden wir im Osten noch eine Terrasse bauen. Die Verstärkung der Ostwand für die Befestigung ist bereits enthalten, die Fundamente, den Boden und die Träger mit Glasdach lassen wir dann machen, wenn das Haus steht.

 

Diese Ausschnitte aus dem Architektenplan gibt’s auch als PDF.

Ein Blick hinter die Kulissen

Nach dem letzten wortreichen Beitrag gibt’s heute was für’s Auge. Ein paar unkommentierte Bilder aus einigen Räumen, wie wir sie vielleicht einrichten wollen, erstellt mit Sweet Home 3D.

Hier noch ein Blick in die Küche:

Und ein Rundflug über das nördliche Obergeschoss:

Im Dschungel der Behörden

Seit Oktober 2015 versuchten wir, bei den Baubehörden mehr über die Rahmenbedingungen für unseren Bau herauszufinden. Wir wollten schon im Vorfeld möglichst alle Fragen klären, die aufgrund des fehlenden Bebauungsplanes offen waren. Konstruktive Hilfe gab es leider nur unter erschwerten Umständen. – Mal ein längerer Beitrag für Leser mit viel Geduld.

Ein wenig neidisch schauen wir schon auf unsere Keitel-Blognachbarn aus Landshut, die ihr Haus inzwischen aufgestellt haben. Und bei unseren Keitel-Kollegen aus Markt Buchbach staunten wir Bauklötze: nur wenige Tage hat es gedauert, bis sie nach Abgabe des Bauantrags die Bestätigung für ihre Baugenehmigung erhielten.

So einfach geht’s bei uns leider nicht, denn aufgrund des fehlenden Bebauungsplans für unser Gebiet stellt sich die ein oder andere Frage. Unser Gedanke: Wenn man diese Fragen schon im Vorfeld klärt, ist damit doch allen gedient: Uns, damit wir erst gar keine Pläne zeichnen müssen, die wir hinterher wieder in die Tonne treten müssen, und den Behörden, weil sie uns jetzt noch ganz informell und unkompliziert auf mögliche Probleme hinweisen können. Da waren wir aber wohl etwas naiv, denn so leicht kommt man gar nicht an die gewünschten Informationen heran.

Als Beispiel für unseren Kampf durch den „Behörden-Dschungel“ erzählen wir Euch heute, wie wir herausgefunden haben, wie hoch unsere Traufhöhe (Seitenwandhöhe) sein darf. Wir dachten, das schon früher geklärt zu haben, aber so leicht ist’s leider nicht. Bei einem Bebauungsplan reicht ein einfach Blick in diesen, bei uns war es dagegen folgender Weg:

Das Stadtbauamt findet’s gut.

Dienstag, 20.10.: Unser Stadtbaumeister machte uns den freundlichen Vorschlag, unsere Planskizze doch mal gemeinsam mit uns anzuschauen. In der Tat war das Treffen äußerst unkompliziert, freundlich und konstruktiv. In einem Satz: Passt alles, auch die Traufhöhe sollte in Ordnung gehen. Wir sollten aber sicherheitshalber auch mal die Bausprechstunde vom Landratsamt besuchen.

Sprechstunde? Entfällt.

Donnerstag, 22.10.: Die Sprechstunde vom Landratsamt fand nicht statt. Zum Glück kam uns die zuständige Mitarbeiterin so weit entgegen, dass sie unsere Planskizze per E-Mail annehmen und kurz kommentieren würde.

Montag, 26.10.: Wir riefen beim Landratsamt an mit Bitte um Feedback. Die Auskunft: Naja, der Plan gehe prinzipiell schon in Ordnung, aber wir wüssten schon, dass wir in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet bauen wollten, oder? Da gebe es natürlich Auflagen, die zu beachten seien! Welche? Das können sie uns jetzt auch nicht sagen, da müsse sie beim Wasserwirtschaftsamt nachfragen. Man werde sich bei uns melden.

Wir wohnen in einem Hochwassergebiet.

Nun war es ja schon etwas frustrierend, das nicht früher erfahren zu haben; gerade nachdem wir ja die Bauämter schon frühzeitig (im August) angefunkt haben mit der Frage, ob auf unserem Grundstück irgendetwas besonderes zu beachten sei. Aber das mit dem Hochwasser war nicht wirklich eine Überraschung, immerhin standen wir hier ja vor etwa 20 Jahren schon mal fast knietief im Wasser. Aus diesem Grund verzichten wir ja auch auf einen Keller und wollten mit der Bodenplatte etwa 30-40 cm aus dem Boden herausgehen. Abwarten wollten wir den Rückruf vom Landratsamt nicht (den gab es auch bis heute nicht), sondern haben direkt beim Wasserwirtschaftsamt nachgefragt.

Mittwoch, 28.10.: Ein freundliches Telefonat mit dem Wasserwirtschaftsamt. Leider ohne konkretes Ergebnis, denn die genauen Auflagen für Schrobenhausen könne uns nur eine bestimmte Person sagen, die erst am Montag wieder erreichbar sei. Sicher sei aber, dass es Überschwemmungsgebiet sei und wir eine noch unbekannte Mindesthöhe über Grund bauen müssen.

Die Traufhöhe ist nicht verhandelbar.

Mittwoch, 28.10.: Mit diesen Informationen wandten wir uns ans Landratsamt. Unsere Frage: Wenn wir aufgrund des Hochwasserschutzes so hoch hinausmüssen, dass unsere Traufhöhe größer wird als die der Nachbarn (wir wollen ja 2,5-geschossig bauen), dann sei das vertretbar, oder? Antwort: Nein. Unsere Seitenwand darf maximal so hoch sein wie die der Nachbarn. Wir müssten halt dann auf unsere 2,5 Geschosse verzichten und kleiner bauen. Unser Hinweis, dass aber alle Gebäude um uns herum 2,5 Geschosse haben und einige davon nur deshalb niedriger sind, weil sie nicht über Grund bauen mussten (das Hochwassergebiet wurde erst später festgelegt), half auch nichts.

Donnerstag, 29.10.: Sehr frustriert wandten wir uns wieder an das Stadtbauamt und erklärten die Situation. Wieder einmal erfuhren wir dort sehr konstruktive und freundliche Hilfe. Selbstverständlich müssten uns dann auch 2,5 Geschosse genehmigt werden. Zur Not unter Verzicht auf Kniestock im Dachgeschoss, aber auf jeden Fall zwei Vollgeschosse. Man werde selbst mit dem Landratsamt telefonieren und dies klären (ein Lichtblick, danke, das nennt man wirklich proaktive Hilfe!). Das Stadtbauamt sieht das mit der Umgebungsbebauung anders: Dazu zählt die Betrachtung vieler Faktoren, wie Traufhöhe, Giebelhöhe, umbauter Raum, Dachform und Dachneigung, u.v.m. Leider scheint das das Landratsamt anders zu sehen und versteift sich auf die Traufhöhe.

Wer hat den Höchsten?

Donnerstag, 29.10.: So schnell kann’s plötzlich gehen, wenn der Chef mit dem Chef telefoniert; noch am selben Nachmittag klingelt es an der Haustür und eine Mitarbeiterin vom Landratsamt war da. Sie werde nun mal die Nachbarn vermessen. Ein weiterer Lichtblick: Ein Nachbar hat 7,1 m Traufhöhe, wir haben also 30 cm mehr Spielraum als zunächst erhofft. Interessant, übrigens, denn unsere Hoffnung war nicht all zu groß, nachdem wir zuvor aus alten Plänen erfahren haben dass damals vor etlichen Jahrzehten beim Bau nur 6,6 m genehmigt waren. So „genau“ nahm man es damals (naja, jetzt unser Glück!).

Freitag, 30.10.: Mit Hilfe des wunderbaren Bayern-Atlas konnten wir selbst die Überschwemmungstiefe bei einem statistischen 100-jährigen Hochwasser auf unserem Grundstück auf ca. 50 cm ermitteln. Wir würden unseren Plan nun vermutlich so ändern, dass die Oberkante der Bodenplatte 60 cm über dem Niveau des Grundstücks liegt. Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern schlichtweg, weil wir in unserem neuen Haus auch wirklich ungern nasse Füße bekommen wollen…

Dienstag, 02.11.: Nach mehrmaligen Versuchen konnten wir endlich den Sachbearbeiter für Schrobenhausen im Wasserwirtschaftsamt erreichen. Eine konkrete Auskunft erhielten wir aber leider nicht, wir sollten die Anfrage schriftlich einreichen…

Eine Zahl! Eine Zahl!

Mittwoch, 11.11.: Uns erreichte eine E-Mail vom Wasserwirtschaftsamt mit den genauen Vorgaben. Leider sind die nochmals etwas strenger als befürchtet, aber da wird uns zusammen mit unserem Architekten schon noch was einfallen. Aber immerhin können wir mit diesen Daten und mit der Traufhöhenangabe vom Landratsamt jetzt endlich unsere Pläne konkretisieren…

Fazit

3 Wochen Verzögerung, nur um die Fragen zu klären, wie groß unsere Traufhöhe sein darf und wie hoch wir aus dem Boden heraus müssen. Man könnte auch sagen: Nur 3 Wochen, weil wir, wie Ihr seht, konsequent dahinter geblieben sind und nachgebohrt haben, wo es nur ging. Hätten wir einfach auf Rückrufe gewartet, wären wir vermutlich heute noch nicht schlauer.

Ein Dank an dieser Stelle aber nochmal an das Stadtbauamt Schrobenhausen. Hier erfährt man wirklich schnelle, freundliche und unbürokratische Hilfe. Vielen Dank auch an unsere fachlich versierten Berater im Bekanntenkreis, diesmal v.a. Ralph, Bernhard und Stephan. Ihr habt uns stets auf die richtigen Ideen gebracht und uns hilfreiche Argumente geliefert. Vergelt’s Gott dafür 🙂

Hausentwurf: Plan C

Unser letzter „eigener“ Plan, bevor wir uns für einen Hersteller entschieden hatten, entstand ab Juni 2015. Dazu haben wir unseren ersten „Plan A“ verfeinert und auch in der Grundfläche etwas verkleinert.

Da das Haus seine Länge von 12,5 m behalten hat, aber in der Breite von 10 m auf 8,7 m geschrumpft ist, wir aber die Größe des Wohn-, Ess- und Kochbereichs auf ca. 50 m² halten wollten, mussten wir auf der Westseite den Flur stauchen. Dies war zum Glück kein Problem, da das Gästebad auch sehr schmal sein darf. Die Speis haben wir auf Kosten des Technikraums weiter nach Westen schieben können (die Technik braucht weniger Platz als befürchtet, dazu in Kürze mehr), damit auch die Küche mehr Raum gewinnt. Mit 3,6 m Wandlänge auf der Nordseite können wir eine schöne Küchenzeile aufstellen. Neu dazugekommen ist auch eine breite Schiebeglastür an der Ostseite, wo später eine überdachte Terrasse entstehen soll.

Im Obergeschoss ist es uns gelungen, die Betten in den Kinderzimmern jeweils in Nischen zu platzieren, so dass der Raum selbst frei bleibt. Auch Platz für Schränke bleibt. Andrea’s Arbeitszimmer ist mit knapp 10 m² ausreichend groß. Im Plan ist’s noch falsch eingezeichnet, aber im Bad haben wir die Position von WC und Dusche vertauscht, damit das WC nicht an die Wand des Schlafzimmers anschließt (Geräusche in der Nacht). Die Treppe zum Dachgeschoss wird mit einer Tür abgeschlossen, um den Wohnbereich und den geschäftlichen Bereich von Andi abzutrennen.

Da die Tür zum Dachgeschoss ja bereits im Obergeschoss verbaut ist, konnten wir die Treppe schöner ins Dachgeschoss integrieren. Statt bis zur Decke hochgezogenen Mauern reichen jetzt halbhohe Mauern aus.

Plan-C-EG Plan-C-OG Plan-C-DG            „Plan C“ als PDF

Auch zu diesem Plan gibt’s wieder ein youtube-Video:

Wie in der Einleitung bereits angedeutet, war das unser letzter selbstgezeichneter Plan und Vorlage für unseren Architekten. Was daraus geworden ist, erzählen wir in den nächsten Wochen!

Schreckminute beim Bauamt

Wir haben uns telefonisch beim Bauamt über die Rahmenbedinungen für unser Bauvorhaben erkundigt. Dabei gab es einen kleinen Schreckmoment – die nötigen Abstandsflächen seien inzwischen viel größer und wir dürften jetz nicht mehr in den Dimensionen des bestehenden Hauses bauen. Zum Glück rettet uns das sogenannte „16-Meter-Privileg“.

Am Samstag, den 13. August 2015, haben wir beim Bauamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen angerufen. Da es am Schleifmühlweg in Schrobenhausen keinen Bebauungsplan gibt, müssen wir uns gemäß Baurecht an der Umgebungsbebauung orientieren. Was das aber genau heißt – inbesondere wenn wir selbst mit dem alten Haus zu den größten Gebäuden in der Umgebung zähl(t)en – das wollten wir nun vom Bauamt wissen. Dann der Schock: So wie jetzt, mit nur etwa 3 bzw. 4 m Abstand zu den Nachbargrundstücken nach Westen und Norden, könnten wir nicht mehr bauen. Einzuhalten sei als Abstand mindestens die Wandhöhe. Also wie in folgender Zeichnung skizziert:

Abstandsflächen-Traufe-Normal

Da wir eine Wandhöhe von 6,7 m planen, wird es auf unserem Grundstück also viel zu eng mit dem Entwurf. Wir sollten aber erstmal mit dem Bauamt der Stadt Schrobenhausen telefonieren, schließlich seien diese die ersten, die über den Antrag zu befinden hätten.

Mit einem sehr unguten Gefühl wandten wir uns also an die Stadt. Und siehe da, der Bauamtsleiter Herr W. war nicht nur sehr freundlich und ging auf all unsere Fragen ein, sondern half uns mit dem sogenannten 16-m-Privileg aus der Patsche. Es ist nämlich erlaubt, an zwei beliebigen Wänden, die maximal 16 m lang sind, nur die halbe Distanz zu berechnen. Also wie in folgender Skizze:

Abstandsflächen-Traufe-16m

Damit brauchen wir auf der Westseite also keine 6,7 m zum Nachbarn, sondern nur etwa 3,4 m. Das hilft uns natürlich sehr. Bei der Giebelseite ist es etwas komplizierter, aber für uns auch sehr zufriedenstellend. Mehr dazu in einem eigenen Beitrag.

Offen bleibt im Moment noch der Kranaufstellplatz. Mit dem Schotterparkplatz, der direkt im Norden an unser Grundstück anschließt, gäbe es natürlich einen wunderbaren Ort dafür. Laut Auskunft der Stadt gehört er einer kirchlichen Einrichtung. Da werden wir mal nachfragen…

Hausentwurf: Plan B

Im Juni 2015, nachdem sich unsere erste Skizze „Plan A“ als zu groß herausgestellt hat, haben wir einen kompakteren „Plan B“ gezeichnet. Die Treppe wurde an die Außenwand verschoben, Gästezimmer und Speis mussten entfallen.

Grundidee bei diesem Plan war die grobe Orientierung am Musterhaus „Sunshine 02“ von Regnauer, insbesondere bei den Außenmaßen. Denn wie wir inzwischen wussten, geht jeder Quadratmeter ganz schön ins Geld (je nach Anbieter ca. 1500-2000 EUR/m²). Bei einer Breite von nur 8,20 m ist eine Treppe in der Hausmitte kaum mehr machbar, stattdessen haben wir eine halbgewendelte Podesttreppe an der Westaußenwand platziert. Zwar entsteht, weil wir ja keinen Keller planten, unter der Treppe ein kleiner Abstellraum, doch musste das Gästebad nun auf die Nordseite verschoben werden. Der Platz für die Speis ist dadurch leider entfallen. Außerdem ist der HWR-Technik-Raum kleiner geworden, so dass Waschmaschine und Trockner auf das Bad im OG ausweichen mussten.

Auch im Obergeschoss musste ein Raum weichen, nämlich das Arbeitszimmer, das zu Lasten des Gästezimmers ins EG verschoben wurde. Außerdem sind die Kinderzimmer sehr klein ausgefallen. Die Gallerie wollten wir uns behalten; diese könnte man bei Bedarf ja immer noch abtrennen zu einem eigenen Raum. Schön war jedoch der Aufbau im Dachgeschoss: Die „störende“ Treppe ist an den Rand verfrachtet, der hohe Bereich unter dem Giebel ist frei.

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Plan-B-DG            „Plan B“ als PDF

Zur besseren Visualisierung haben wir den Plan mit Sweet Home 3D auch noch in 3D abgefilmt:

Letztendlich haben wir uns auch gegen diesen Plan entschieden: Der Verzicht auf die genannten Räume war uns doch zu schmerzhaft. Wie unser letztendlicher Wunschplan C aussieht, zeigen wir Euch im nächsten Beitrag.

Hausentwurf: Plan A

Im Mai 2015, noch vor dem Kennenlernen erster Bauanbieter, haben wir einen Plan zur Diskussion vorbereitet. Noch etwas grob und von der Grundfläche zu groß, konnten wir darin aber immerhin schon alle unsere allgemeinen Anforderungen umsetzen.

Da wir beide nicht vom Fach sind, ist es natürlich schwierig, einen halbwegs realistischen Plan zu erstellen. Deshalb haben wir uns inspirieren lassen von verschiedenen Plänen aus Bauzeitschriften und Katalogen. Unser Lieblingsentwurf war dabei das Haus VARIANT 192/25 von Hanse Haus. Wir haben die Außenmaße ein wenig verändert und den Aufbau gespiegelt, um von der Südseite besser zu profitieren und die Haustüre wie gehabt auf der Westseite unterzubringen. Außerdem haben wir die Räume im Obergeschoss so angeordnet, dass man eine weitere Treppe ins Dachgeschoss anbringen kann und alle Räume direkt vom Flur erreicht. Hier unsere Ergebnisse:

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Plan-A-DG            „Plan A“ als PDF

Bei Diskussionen über diesen Plan stellten sich schnell die mit 12,5 m auf 10 m zu große Grundfläche (Preisfrage!) und die etwas gequetschte Lage der Speis sowie das komische Eck zwischen Arbeitszimmer und Bad im Obergeschoss als Problem heraus. Außerdem ist der Treppenaufgang im Dachgeschoss irgendwie blöd, weil er gerade die beste Stelle im Dachgeschoss, nämlich den hohen Bereich in der Mitte unter dem Giebel, verbaut. Nett ist das das separate WC im Obergeschoss. Das Hauptproblem in der Weiterentwicklung war aber, dass durch die Verkleinerung der Grundfläche die Räume teilweise ganz neu gestaltet werden mussten. Was dabei herauskam, seht Ihr in Plan B und Plan C, die wir demnächst hier vorstellen.

 

 

Hausentwurf: Grundideen

Im April 2015 haben wir zunächst einmal die Grundform des Hauses bestimmt, die benötigen Zimmer und deren Größen definiert und weitere Rahmenbedingungen aufgestellt.

Bevor wir uns an das Zeichnen des ersten Plans gemacht haben, wollten wir zunächst einmal sammeln, wie das Haus überhaupt aussehen soll und welche Zimmer wir überhaupt brauchen.

Bauform

Unser jetziges Haus steht bereits als zweieinhalbgeschossiges Einfamilienhaus mit Nord-Süd-Firstrichtung, Grundfläche ca. 14 auf 9 m, Traufhöhe 6,70 m, Giebelhöhe 9,50 m. Ähnlich (nur ein wenig kleiner) wollen wir es wieder bauen. Damit gehen wir auch sicher, dass das ganze am Ende vom Bauamt auch genehmigt wird, denn es gibt keinen Bebauungsplan, und so müssen wir uns an der aktuellen Umgebungsbebauung orientieren.

Allerdings werden wir auf den jetzt vorhandenen Keller verzichten. Vor 20 Jahren stand das Wasser auf unserem Grundstück fast kniehoch, und der Keller war bis zur Decke unter Wasser. Es steht zu befürchten, dass das wieder passiert, deswegen wollen wir keinen Keller. Auch keinen angeblich wasserdichten. Da kann die Welt untergehen, aber unser Keller wird nicht mehr vollaufen, weil er einfach nicht existiert 😉 Dafür möchten wir das Dachgeschoss ausbauen und komplett für Andi’s Firma nutzen.

Grundregeln
  • Wir wollen auch noch in dem Haus wohnen, wenn wir älter geworden sind und vielleicht nicht mehr so gut Treppen steigen können. Deswegen soll das Erdgeschoss so gebaut werden, dass man darin alles zum Wohnen hat, also auch ein Bad, einen als Schlafzimmer nutzbaren Raum, überall normal breite Türen usw.
  • Wir wünschen uns zwei Kinder 🙂 Also zwei Kinderzimmer mit mindestens 15 m², und einen dritten Raum den man für ein evtl. drittes Kind nutzen könnte. Weder unser Schlafzimmer noch unser Bad sollen größer sein als ein Kinderzimmer. Das fänden wir nämlich abartig.
  • Wir arbeiten viel zu Hause. Andrea genügt für ihre Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturarbeiten ein Raum mit etwa 10 m².  Andi möchte für die Firma etwas mehr Platz (und kann diesen auch steuerlich voll absetzen) und wird das Dachgeschoss dafür nutzen.
  • Jedes Zimmer muss direkt vom Flur aus erreichbar sein. Es soll also z.B. nicht das Arbeitszimmer nur durch das Schlafzimmer zu erreichen sein oder ähnliches.
  • Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer möglichst in Süd-, West- und Ost-Ausrichtung. Bad, Technik, Speis und Küche möglichst an der Nordwand.
Zimmer

Erdgeschoss:

  • Offener Wohn-, Ess- und Küchenbereich mit zusammen mindestens 50 m²
  • Gästezimmer, später als Schlafzimmer nutzbar
  • Gäste-WC mit Dusche
  • Technik- und HWR-Raum. Wir brauchen den im EG, aber wollen möglichst wenig Platz dafür „verschwenden“.
  • Speis. Für Andrea ganz wichtig, aber stellte sich als Herausforderung heraus (dazu später mehr…)

Obergeschoss:

  • Zwei Kinderzimmer mit möglichst 15 m². Nischen für die Betten wären super; damit auch das bereits existierende von Andi gezimmerte Hochbett gut reinpasst.
  • Eine offene Galerie, die man später ggf. abtrennen könnte zu einem weiteren (Kinder)zimmer.
  • Unser Schlafzimmer, ohne Ankleideraum. Dafür sollte unser schöner, geräumiger 3,50 m Kleiderschrank mit Schiebetüren (eine geniale Idee von Andrea, wie Andi jetzt zugeben muss…) gut reinpassen.
  • Das Arbeitszimmer für Andrea
  • Ein Bad, mit Badewanne (ganz wichtig für Andrea) und mit einer Dusche in einer Nische, für die man keine Duschabtrennung braucht (da sind wir beide zu faul und nehmen die pflegeleichteste Lösung)

Dachgeschoss:

  • Andi’s Arbeitsbereich, angemeldet über die Firma. Endlich genug Platz für die vielen Geräte, den Präsentationsbeamer, das viele Archivmaterial usw. Und ein wenig mehr Bewegungsfreiheit für die Praktikanten als bisher 😉 (viele Grüße an dieser Stelle an alle, die schon mit mir am jetzigen Arbeitsplatz in der Küche geschuftet haben!)

Wie die erste Skizze dann genau ausgesehen hat, erfahrt Ihr im nächsten Beitrag!